ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
RMG THE RISK MANAGEMENT GROUP (SUISSE) SA
1. Allgemeine Rahmenbedingungen
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mandate, die von Kunden unterzeichnet werden, um von der Beratung, Betreuung und Optimierung ihres Vermögens zu profitieren.
1.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen einem Mandat (wie in Artikel 2.1 definiert) und den AGB sind die Bedingungen des Mandats maßgebend.
2. Vergütung
2.1. Der Auftraggeber und die RMG unterzeichnen ein Mandat, in dem die Vergütung der RMG, die Höhe und die Zahlungsbedingungen für die von der RMG erbrachten Leistungen sowie die damit verbundenen Gebühren und Steuern festgelegt werden (ein Mandat“).
2.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Kosten, Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) von RMG zu tragen, wenn RMG aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder durch eine gerichtliche/staatliche Behörde gezwungen wird, schriftliche und/oder mündliche Informationen im Zusammenhang mit der für den Kunden erbrachten Tätigkeit vorzulegen. Dieser Abschnitt gilt nicht, wenn RMG Partei in dem Verfahren ist.
3. Unabhängigkeit und Nicht-Vertretung
Vorbehaltlich einer gegenteiligen, von den Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung ist nichts in den Terms of Reference oder den AGB so beschaffen, dass es eine partnerschaftliche Beziehung zwischen den Parteien begründet oder einer Partei die Befugnis verleiht, die andere Partei zu vertreten.
4. Persönliche Ausführung
RMG wird seine Verpflichtungen persönlich erfüllen. Die Einschaltung von Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
5. Nichtausschließlichkeit
Der Kunde hat keinen Exklusivitätsanspruch auf die von RMG erbrachten Leistungen. Der Kunde nimmt daher zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass RMG seine Leistungen auch weiterhin für andere Unternehmen oder Einrichtungen erbringen kann.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, RMG alle verlässlichen und angemessenen Finanz-, Anlage- und sonstigen persönlichen Daten und Informationen über den Kunden zur Verfügung zu stellen und RMG unverzüglich über alle Änderungen dieser Daten und Informationen zu informieren, soweit diese einen Einfluss auf die Analyse der finanziellen Situation des Kunden und auf die Bestimmung des persönlichen Profils des Kunden haben können (die wesentlichen Informationen“).
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, RMG auf Verlangen eine Liste aller Zeichnungsberechtigten, die im Namen und/oder für Rechnung des Kunden handeln, sowie die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um sicherzustellen, dass alle im Namen des Kunden handelnden Personen ordnungsgemäß zur Vertretung des Kunden berechtigt sind.
6.3. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, keinem Dritten den Zugriff auf das Computermodell unter Verwendung des persönlichen Benutzernamens und Passworts des Kunden zu ermöglichen.
7. Vom Auftraggeber übernommene Garantien
7.1. Der Kunde sichert zu, dass die RMG zur Verfügung gestellten Informationen (die „Informationen“), insbesondere wichtige Informationen, nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig sind. Der Kunde steht ferner dafür ein, dass sie keine Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass RMG nicht verpflichtet ist, die Richtigkeit der an RMG übermittelten Informationen zu überprüfen und dass RMG insoweit keine Haftung übernimmt.
7.2. Der Kunde erkennt an, dass er alle Informationen im Zusammenhang mit den von RMG angebotenen Leistungen erhalten hat, diese Informationen versteht und die mit den ihm angebotenen Leistungen und Tätigkeiten verbundenen Risiken kennt und akzeptiert.
7.3. Der Kunde erkennt daher an, dass er alle Risiken, insbesondere finanzielle Risiken, im Zusammenhang mit den Geschäften unter Ausschluss von RMG allein trägt.
7.4. Schließlich erkennt der Kunde an und garantiert, dass :
– die Personen, die Dokumente (einschließlich des Mandats) in seinem Namen und/oder in seinem Auftrag unterzeichnen, ordnungsgemäß zu seiner Vertretung befugt sind; und
– er über einen rechtlichen Status verfügt, der es ihm erlaubt, die von RMG angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, ohne gegen ein Gesetz, eine Verordnung oder eine Regelung zu verstoßen.
8. Verpflichtungen von RMG
RMG wird bei der ordnungsgemäßen Ausführung des Mandats mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen und die Vertraulichkeit der vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen sicherstellen.
9. Informationen über den Kunden
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass RMG zur Erfüllung des Mandats und zur Erbringung der bestmöglichen Dienstleistung Informationen über den Kunden einholen kann. Der Kunde verpflichtet sich daher, RMG auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die RMG gemäß den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften benötigt, wie z.B. alle Elemente, die es RMG ermöglichen, den Kunden und/oder dessen wirtschaftlich Berechtigte(n) zu identifizieren.
10. Entscheidungen des Kunden
Es steht dem Kunden frei, die von RMG im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen erteilten Ratschläge zu befolgen oder nicht zu befolgen. Insbesondere steht es dem Kunden frei, die ihm von RMG vorgestellten Finanzinstitute zu kontaktieren oder nicht und zu entscheiden, ob er eine oder mehrere Transaktionen mit ihnen durchführt oder nicht. Der Kunde versteht und akzeptiert, dass für alle diese Entscheidungen davon ausgegangen wird, dass er seine eigene Entscheidung in voller Unabhängigkeit getroffen hat.
11. Vertrauliche Informationen
11.1. Jede Partei verpflichtet sich zu: (i) alle dokumentierten oder nicht dokumentierten Informationen, die ihr von der anderen Partei mitgeteilt werden oder von denen sie, aus welchem Grund auch immer, im Zusammenhang mit und/oder im Rahmen der Ausführung des Mandats Kenntnis erlangt (die „vertraulichen Informationen“), vertraulich zu behandeln; (ii) die vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke zu verwenden als die, die zuvor schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden; (iii) die vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies erweist sich im Hinblick auf die Rechte und Pflichten dieser Partei aus dem Mandat als notwendig. In diesem Fall wird der Dritte auf die Vertraulichkeit der ihm zur Verfügung gestellten Informationen hingewiesen und er ist verpflichtet, den Inhalt dieses Artikels 11.1 zu respektieren.
11.2. Die Parteien verpflichten sich, diese Vertraulichkeitsverpflichtung von ihren Mitarbeitern respektieren zu lassen.
11.3. Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass vertrauliche Informationen offengelegt werden, wenn eine der Parteien durch ein Gesetz, eine gerichtliche und/oder staatliche Behörde dazu gezwungen wird.
11.4. Diese Bestimmung bleibt auch nach der Beendigung des Mandats gültig.
12. Geistige Eigentumsrechte
12.1. Jede der Parteien behält die ausschließlichen Rechte an jeglichem geistigen Eigentum und/oder sonstigem Know-how, das sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Mandats besaß oder das sie außerhalb des Mandatsumfangs erworben hat. Insbesondere verbleiben das Computermodell und die dazugehörige Software im ausschließlichen Eigentum von RMG.
12.2. Darüber hinaus ist RMG alleiniger Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte, die sich aus der Ausführung des Mandats ableiten und/oder ergeben.
12.3. Der Kunde erkennt ausdrücklich an und garantiert, dass er keine Rechte an geistigem Eigentum, die sich aus der Ausführung des Mandats und/oder dem Computermodell ganz oder teilweise ergeben, an Dritte übertragen, abtreten oder die Übertragung, Abtretung und/oder Nutzung an Dritte genehmigen wird.
13. Verantwortung
13.1. RMG übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Erfolg und/oder Gewinn des Kunden. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet RMG gegenüber dem Kunden nicht für Schäden, die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, entgangenen erwarteten Gewinn, Verlust von Aufträgen, Verlust des geschäftlichen Ansehens, Verlust erwarteter Einsparungen oder für sonstige mittelbare Schäden jeglicher Art und aus jeglichem Grund, die dem Kunden im Zusammenhang mit den gemäß der Leistungsbeschreibung erbrachten Leistungen entstehen.
13.2 RMG haftet dem Auftraggeber insbesondere nicht in den folgenden Fällen:
13.2.1. RMG übernimmt keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis und/oder einen bestimmten Gewinn des Auftraggebers. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet RMG gegenüber dem Auftraggeber nicht für Schäden, die sich aus ihrer Tätigkeit im Rahmen dieses Mandats ergeben.
13.2.2. RMG haftet darüber hinaus nicht für Folgen, die sich aus der Unmöglichkeit der Finanzierung ergeben.
13.2.3. Der Kunde erkennt an, dass er allein, unter Ausschluss von RMG, alle Risiken, insbesondere finanzielle Risiken, im Zusammenhang mit dem Abschluss eines oder mehrerer Finanzierungsverträge zu tragen hat.
13.2.4. 13.2.4. Bei Irrtümern, Ungenauigkeiten der Analyse und allen Schäden, die sich aus der ungenauen oder unvollständigen Übermittlung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ergeben können.
13.2.5. Für jeden Schaden, der dem Kunden durch eine Handlung oder Unterlassung des vom Kunden gewählten Finanzinstituts und/oder eines anderen Dritten, mit dem der Kunde durch einen Vermittler und/oder durch RMG in Kontakt gebracht wurde, entsteht.
14. Für et droit applicable
Das Mandat, die AGB und die Bedingungen von Financial@nalyst Real Estate unterliegen ausschließlich dem Schweizer Recht.
Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien sind ausschließlich die Gerichte des Kantons und der Republik Genf zuständig, wobei der Rechtsweg zum Bundesgericht vorbehalten bleibt.